Die strengen Formvorschriften, hohe Anwalts-, Notar- und Arztkosten, lange Wartezeiten sowie der damit einhergehende bürokratische Aufwand habe für viele abschreckend gewirkt, sagte AK-Gesundheitsreferentin Gabi Burgstaller am Montag vor Journalisten. Mit einer Patientenverfügung können Menschen eigenständig festlegen, welche medizinischen Behandlungen im Fall eines Unfalles oder einer unheilbaren Krankheit zu unterlassen sind.
Patientenverfügung oft nicht finanzierbar
AK-Präsident Siegfried Pichler begründete die Unterstützung der AK: Damit eine Verfügung rechtlich bindend ist, muss eine ärztliche und juristische Beratung erfolgen, was sowohl beim Rechtsanwalt bzw. Notar als auch beim Arzt Geld kostet. So könne etwa eine Patientin mit schwerer Krebserkrankung, die zusätzlich noch Ausgleichszulagenbezieherin ist, diese finanzielle Hürde kaum nehmen. "Die Entscheidungsfreiheit über die eigene Gesundheit darf nicht an der Geldfrage scheitern", so Pichler. Die Patientenanwaltschaft biete zwar diesen kostenlosen Service ebenfalls an, doch dort betrage die Wartezeit mindestens zwei Jahre.
Gesetzliche Änderungen gefordert
Gleichzeitig fordert die AK gesetzliche Änderungen. Zum einen will sie ein zentrales Register, auf das alle Krankenhäuser und Ärzte einen einfachen Zugriff haben. Zudem sollten die Ärzte dazu verpflichtet werden zu prüfen, ob eine Verfügung des Patienten vorliege. Zum anderen fordert die AK die Abschaffung der derzeit fünfjährigen Befristung.
(APA)
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