"Wer davon betroffen ist und seine Rechte noch nicht geltend gemacht hat, kann ab sofort zu viel bezahlte Zinsen von seiner Bank zurückfordern", informiert AK-Konsumentenschützer Thomas Flöckner. Auf der Webseite der Arbeiterkammer (AK) Salzburg gibt es dazu auch einen eigenen Musterbrief.
Negativer Indikator nicht an Kreditnehmer weitergegeben
Bereits in mehreren Urteilen hat der Oberste Gerichtshof (OGH) entschieden, dass Banken bei Krediten nicht einseitig eine Zinsuntergrenze einziehen dürfen. Zahlreiche Banken haben nämlich in der Regel als Mindestzinssatz den vereinbarten Aufschlag verrechnet und den negativen Indikator nicht an die Kreditnehmer weitergegeben. Zahlreiche Banken haben sich bereits aufgrund dieser Urteile bereit erklärt, ihren Kunden die zu viel verrechneten Zinsen gutzuschreiben und künftig einen niedrigeren Zinssatz zur Anrechnung zu bringen.
AK Salzburg: Negativzinsen zurückholen
Die AK Salzburg empfiehlt allen Konsumenten, die sich noch nicht an ihre Hausbank gewandt haben, das jetzt zu tun und die zu viel verrechnete Zinsen zurückzufordern.
Kommentare