Erforderlich ist eine telefonische Terminvereinbarung mit der jeweiligen Kindergarten- oder Hortleiterin.
HIER findet ihr alle städtischen Kindergärten und Horte mit Ansprechpartnerinnen aufgelistet.
Kindergarten seit 2010 verpflichtend
Ist das Kind zwischen 1. September 2012 und 31. August 2013 geboren, ist der Kindergartenbesuch ab 10. September 2018 verpflichtend. Auch für diese Kinder ist eine Anmeldung erforderlich. Dieser verpflichtende halbtägige Besuch im letzten Jahr vor Schuleintritt in einer Kinderbetreuungseinrichtung gilt seit Herbst 2010.
Das ist zur Anmeldung mitzubringen
Zur Anmeldung in den Kindergarten bitte mitbringen: Geburtsurkunde des Kindes, Meldescheine des Kindes und des Erziehungsberechtigten, eventuell Arbeitsbestätigungen. Da Kindergärten viele Lernmöglichkeiten bieten, wird empfohlen, dass Kinder zwei Jahre lang diese Betreuungsstätten besuchen.
Anmeldungen für den Kindergarten- oder Hortbesuch sind auch während des Jahres möglich.
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