Spar-Chef Gerhard Drexel muss nun doch keine Strafe wegen Verstößen gegen das Arbeitszeitgesetz zahlen. Ende 2016 hatte das Landesverwaltungsgericht Salzburg den Vorstandsvorsitzenden zu einer Zahlung von knapp 53.000 Euro verurteilt. Der Verwaltungsgerichtshof habe die Strafe mittlerweile aufgehoben, berichtete "Die Presse" am Montag.
Es habe "keine ausreichenden Aufzeichnungen über die tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden" gegeben, argumentierte das Landesverwaltungsgericht Salzburg damals. Bemängelt wurde, dass bei der Dokumentation mittels Stechuhr zwar die gestempelte Arbeitszeit hervorging, jedoch eine kürzere Gesamtarbeitszeit ausgewiesen wurde. Die Supermarktkette entgegnete, dass die Mitarbeiter nicht "Gleiten" dürften, sondern sich bei ihren tatsächlichen Arbeitszeiten "möglichst zeitnah an die im Dienstplan vorgegeben Anfangs- und Endzeiten bzw. an die dort vorgegebenen Pausenzeiten" halten sollten, hieß es vom Verwaltungsgerichtshof (VwGH).
(APA)
(Quelle: S24)
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