Bettelverbot in Salzburg aufgehoben
Veröffentlicht: 11. Juli 2012 12:03 Uhr
Aktualisiert: 11. Juli 2012 16:17 Uhr
Der Verfassungsgerichtshof hat entschieden, dass das Bettelverbot in Salzburg aufgehoben werden muss. Sogenanntes "stilles" Betteln sei nämlich erlaubt.
Der Verfassungsgerichtshof hat in seiner Sommersession entschieden, dass ein Verbot von aggressivem Betteln nicht verfassungswidrig ist. Nicht verfassungskonform sind allerdings Bettelverbote ohne eine derartige Ausnahme, teilte VfGH-Präsident Gerhart Holzinger am Mittwoch bei einer Pressekonferenz mit. Aufgehoben wurde damit das Verbot in Salzburg, nicht jedoch in Oberösterreich und Kärnten. Grundsätzlich sind die Bundesländer zuständig, Bettelverbote zu erlassen, hielt der VfGH fest.
(Quelle: S24)
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