Vollzeitbeschäftigte Frauen verdienen noch immer um ein Viertel (24,6 Prozent) weniger als ihre männlichen Kollegen. 2016 waren es 24,7 Prozent.
Einkommensunterschied in Stadt Salzburg niedriger
Die Frauen in der Stadt Salzburg sind der Einkommensgerechtigkeit am nächsten. Hier fällt der "Equal Pay Day" auf den 15. Oktober (Differenz: 21,1 Prozent). Am größten ist der Einkommensunterschied im Tennengau, wo Frauen um 28 Prozent weniger als Männer verdienen. Dazwischen liegen der Pongau (27,2 Prozent), der Salzburg-Umgebung (27,1 Prozent), der Lungau (25,7 Prozent) und der Pinzgau (25,4 Prozent).
In Geld ausgedrückt beträgt der jährliche Einkommensunterschied etwa 12.000 Euro brutto. Auf zehn Jahre hochgerechnet verliert jede vollzeitbeschäftigte Frau 120.000 Euro.
Schieflage: Frauen verdienen um ein viertel weniger
Seit 2006 hat sich die Einkommensschere zwischen den Geschlechtern um nur 4,7 Prozent verringert (2006: 29,4 Prozent). Jede zweite Frau arbeitet in Teilzeit bzw. befindet sich in einem prekären Arbeitsverhältnis. "Nur so können unbezahlte Haus- und Pflegearbeiten mit der Erwerbsarbeit vereinbart werden", sagt ÖGB-Frauensekretärin Sarah Nelwek. "Die Folgen sind finanzielle Abhängigkeit und eine geringere Pension. Gerade im Alter sind Frauen deutlich öfter von Armut betroffen."
Vor allem Frauen profitieren vom Anheben des Mindestlohns
Die Einigung auf einen kollektivvertraglichen Mindestlohn von 1.500 Euro ist ein erster wichtiger Schritt, der vor allem Frauen zugutekommt. "Denn es sind überwiegend weibliche Beschäftigte, die im Niedriglohnsektor arbeiten. Steigende Mindestlöhne bedeuten steigenden Stundenlöhne und höhere Pensionsversicherungsbeiträge", so Grössenberger.
Weibliche Aufsichtsräte: Noch Luft nach oben
Die verpflichtende Frauenquote in Aufsichtsräten ist 2017 umgesetzt worden. Ab 2018 sind alle börsennotierte Unternehmen sowie Betriebe mit mehr als 1.000 Beschäftigten dazu verpflichtet, mindestens ein Drittel ihrer Aufsichtsratsposten mit Frauen zu besetzen. "Die Einführung dieser Quote ist ein wichtiges Signal für eine gleichgestellte Arbeitswelt", so die AK-Frauenreferentin.
Wie aktuelle Zahlen zeigen, geht Deutschland mit positivem Beispiel voran: Seit Inkrafttreten einer verpflichtenden Frauenquote im Mai 2015 hat sich im Nachbarland der Frauenanteil in Aufsichtsräten um sechs Prozentpunkte erhöht und beträgt nun 28 Prozent.
Staatsnahe Betriebe haben Frauenquote von 40 Prozent
In Österreich zeigt sich ein gemischtes Bild. Auf der einen Seite kommen staatsnahe Betriebe ihrer Verpflichtung mehr als nach. Dort beträgt die Frauenquote knapp über 40 Prozent. Im Vergleich dazu hinkt Österreichs Privatwirtschaft in Sachen Frauenquote deutlich hinterher, lediglich 18 Prozent der Aufsichtsräte sind weiblich.
"Dennoch gibt es für Salzburgs Frauen viel zu tun", sind sich Ines Grössenberger und Sarah Nelwek einig.
Das fordern Arbeiterkammer und Gewerkschaft:
- Rechtsanspruch für Teilzeitbeschäftigte auf Vollzeitarbeitsplatz
- Ein kollektivvertraglicher Mindestlohn von EUR 1.700,- brutto/Monat.
- Gleicher Lohn für gleiche Arbeit, gleiche Möglichkeiten für Männer und Frauen
- Gleiche Repräsentanz von Männern und Frauen auf allen betrieblichen Hierarchieebenen – gesetzliche Frauenquote
- Gleichwertige Arbeitsbedingungen in Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigung sowie in männer- und frauendominierten Sektoren und Branchen
- Gleiche berufliche Aufstiegs- und Weiterbildungsmöglichkeiten
- Gleiche Verteilung und Anerkennung bezahlter und unbezahlter Arbeit von Frauen und Männern – höhere Väterbeteiligung bei der Kindererziehung
- Rechtsanspruch auf „Papamonat“ bzw. „Familienzeit“ für alle, auch in der Privatwirtschaft
- Normierung eines Rechtsanspruches eines jeden Salzburger Kindes auf einen professionell geführten und kostengünstigen Elementarbildungsplatz
- Forcierter Ausbau der Kinderbetreuungsangebote anhand allgemeiner Qualitätskriterien (Zum Beispiel VIF-Modell der AK) sowie Abstimmung der Öffnungszeiten auf die Anforderungen der elterlichen Arbeitswelt
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