Für den Prozess hat die Staatsanwaltschaft 16 Zeugen beantragt.
Gutachter weist Anschuldigungen zurück
Der beschuldigte Psychologe habe die für Gutachten erforderlichen Tatsachen objektiv unrichtig angegeben, lautet der Tenor des Vorwurfs. Akteninhalte seien willkürlich dargestellt worden sein, vielfach sei keine adäquate Aktenanalyse vorgenommen worden. Der gebürtige Tiroler habe keine auf den Einzelfall bezogene Diagnostik durchgeführt, sondern Routineschemata verwendet. Er weist laut seinem Innsbrucker Verteidiger Mathias Kapferer alle Anschuldigungen zurück.
Familienpsychologische Gutachten erstellt
Die strittigen Verfahren wurden an Bezirksgerichten in Oberösterreich und Salzburg geführt. Der Beschuldigte erstellte familienpsychologische Gutachten. Es ging vorwiegend darum, welcher Elternteil für die Obsorge der Kinder geeignet ist. Außerdem ging es um die Besuchsrechte des Vaters oder der Großeltern und die Fremdunterbringung der Kinder sowie um Sachwalterschaften.
Mehrere hundert Expertisen verfasst
Betroffene warfen dem selbstständigen Psychologen vor, durch idente Textbausteine Gutachten quasi am Fließband fabriziert zu haben. Er habe in einseitiger Weise Zeugenaussagen und Ergebnisse psychologischer Tests manipuliert. Oft seien die Entscheidungen pauschal zulasten von Vätern gegangen, wurde bemängelt. Der Beschuldigte war bis Ende 2009 als Sachverständiger tätig. Er soll mehrere hundert Expertisen verfasst haben.
Prozess in Salzburg
Um den Anschein der Befangenheit zu vermeiden, wurden die Ermittlungen von Salzburg nach Linz delegiert. Der Prozess wird aber am Landesgericht Salzburg durchgeführt, obwohl die zuständige Richterin einen Antrag auf Befangenheit gestellt hatte. Der Oberste Gerichtshof lehnte aber eine Delegierung der Causa ab. Die Verhandlung am Landesgericht Salzburg führt Richterin Martina Pfarrkirchner.(APA)
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