Ab sofort können auf der Landes-Website oder bei den jeweiligen Hauptwohnsitzgemeinden wieder Anträge auf den Heizkostenzuschuss eingebracht werden.
Der Heizkostenzuschuss in Höhe von 150 Euro wird an Bürger mit Hauptwohnsitz ausbezahlt. Um den Zuschuss beziehen zu können, darf das Nettoeinkommen bei Alleinstehenden 864 Euro und bei Paaren 1.296 Euro nicht überschreiten. Für jedes Kind im Haushalt, für das Familienbeihilfe bezogen wird, kommen 217 Euro, ohne Familienbeihilfe 434 Euro hinzu. Die Einkommensgrenze erhöht sich für jede weitere erwachsene Person im Haushalt um 434 Euro. Nicht als Einkommen werden dabei unter anderem Pflegegeld, Familienbeihilfen und Sonderzahlungen (13. und 14. Bezug) angerechnet.
535.000 Euro im Sozialbudget vorgesehen
Soziallandesrat Heinrich Schellhorn sieht im Heizkostenzuschuss und den 535.000 Euro, die im Sozialbudget 2015 des Landes dafür vorgesehen sind, "eine treffsichere Maßnahme zur Armutsbekämpfung. Den Heizkostenzuschuss bekommen wirklich die, die ihn dringend brauchen", betont Schellhorn.
Antrag bis 31. Mai 2018
Der Heizkostenzuschuss kann ab sofort bis 31. Mai 2018 nicht nur online sondern auch bei der zuständigen Wohnsitzgemeinde beantragt werden. Sämtliche Informationen dazu sind auf der Landes-Website unter www.salzburg.gv.at/heizscheck zu finden. Auskünfte gibt es auch in der Sozialabteilung des Landes Salzburg.
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