Wie Umweltreferentin LHStv. Astrid Rössler (Grüne) am Donnerstag mitteilte, gelten die neuen Bestimmungen für Getränke und Speisen bei Veranstaltungen ab 300 Personen. Bei gemeinnützigen Vereinen und kirchlichen Veranstaltungen wird die Grenze mit 600 Besuchern angesetzt. Aus sicherheitspolizeilichen Gründen, etwa bei Konzerten, seien allerdings Ausnahmen möglich.
Auch Hersteller sollen über Alternativen nachdenken
Wenn Getränke nur in Dosen verfügbar sind, müssen diese künftig umgefüllt werden. "Die Hersteller sind hier durchaus angehalten, sich Gedanken zu alternativen Gebinde-Formen zu machen", sagte Rössler. Speisen müssen in Zukunft aber nicht zwingend auf Porzellan serviert werden, es ist auch Ersatz aus Papier möglich - etwa Servietten, Pappteller oder Stanitzel. Bei Veranstaltungen mit mehr als 2.000 Gästen muss ein Abfallwirtschaftskonzept erstellt werden.
Bei Verstößen gibt es Konsequenzen
Erfahrungen hätten gezeigt, dass bei einer guten Planung im Vorfeld deutlich weniger Müll anfalle. "Zugleich hat die Mehrweg-Schiene eine ganz andere Qualität für die Besucher", sagte am Donnerstag Angelika Brunner vom Referat für Abfallwirtschaft. Um Veranstalter zu unterstützen, hat das Land zudem das Programm "Green Event Salzburg" ins Leben gerufen. Verstöße gegen die neuen Bestimmungen werden übrigens verwaltungsrechtlich geahndet.
Stärkung von Wiederverwertung
Der Gesetzesentwurf soll generell die Abfallvermeidung und das Erreichen höherer Recyclingziele stärker im Gesetz verankern. Ein Schwerpunkt liegt dabei auf der Wiederverwendung von Produkten (Re-Use). "Alte Geräte und Gegenstände, die sonst im Abfall landen würden, werden so hergerichtet, dass sie wieder verwendet werden können", erklärte Wilfried Mayr, ebenfalls vom Referat für Abfallwirtschaft. "Den Bürgern soll es dabei möglichst einfach gemacht werden, Dinge abzugeben - entweder im Recylinghof oder durch gezielte Sammeltage." Pilotprojekte in Salzburg hätten gezeigt, dass rund zwei Drittel der gesammelten Gegenstände in den Weiterverkauf gingen.
Die Abfallhierarchie der EU sieht folgende Prioritätenreihung vor: Die Vermeidung, die Vorbereitung zur Wiederverwendung (Re-Use), das Recycling, die sonstige Verwertung und an letzter Stelle die Beseitigung. Die EU gibt auch bei den Haushaltsabfällen Ziele für die Wiederverwendung vor: Mindestens 50 Prozent bis zum Jahr 2020, und diskutiert gerade eine Erhöhung. Mit der Novelle des Salzburger Abfallwirtschaftsgesetzes werden die Gemeinden bzw. Abfallwirtschaftsverbände verpflichtet, diesen Zielsetzungen bei der Gestaltung der Altstoffsammlung Rechnung zu tragen.
Keine Parallelsammlungen mehr
Nicht zuletzt soll mit der Novelle auch dem "Rosinenpicken" bei der Altstoffsammlung Einhalt geboten werden. "Einzelne Entsorger haben in der Vergangenheit Parallelsysteme ohne Absprache mit den Gemeinden oder dem Abfallverband aufgebaut", sagte Rössler. Betroffen davon sind lukrative Gruppen wie Altkleider, Papier und Metall. Parallelsammlungen, wo schon die Kommune sammelt oder sammeln lässt, werden künftig untersagt.
Novelle soll weniger Bürokratie bringen
Teil der Modernisierung ist auch die Streichung oder Vereinfachung nicht mehr zeitgemäßer Verpflichtungen, Stichwort "Deregulierung".
Das wird im Salzburger Abfallwirtschaftsgesetz vereinfacht:
- Keine Genehmigungspflicht mehr für die Abfallbehandlung von Abfällen aus anderen Bundesländern (Regelung wurde zur Zeit des Deponienotstandes eingeführt)
- Keine Verpflichtung zur Sicherung künftiger Deponieflächen mehr (diese muss nicht mehr im eigenen Bezirk liegen)
- Vereinfachung der Vorgaben für die abfallwirtschaftliche Planung des Landes (z.B. Teilpläne für Verbesserung der Recyclinghöfe usw.)
- Abschaffung der Abfall-Übernahmepflicht bestimmter Anlagen (kommunale Anlagen mussten übernehmen, das ist heute über Verträge geregelt)
(SALZBURG24/APA)
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