Bereits vor der Tat am 3. Juli soll der Rumäne seiner Ex-Freundin - er hat mit ihr drei Töchter und lebte mit ihr 27 Jahre lang zusammen - und ihrem neuen Freund mehrmals am Telefon mit dem Umbringen gedroht haben. Mit den Worten, er werde sie mit Benzin übergießen und anzünden, habe er die beiden in Angst und Schrecken versetzt, sagte Staatsanwalt Marcus Neher. Der Angeklagte habe die Tat zudem vor einer Stieftochter angekündigt, "es ist mit Vorsatz passiert".
Angeklagter spricht von kräftiger Ohrfeige
Zu dem Mordversuch soll es in der Wohnung einer damals abwesenden Tochter in der Stadt Salzburg gekommen sein. Die Ex-Freundin des Angeklagten beaufsichtigte ein Enkelkind, das von dem Vorfall offenbar nichts mitbekommen hat. Der Beschuldigte, der die Frau vor der Messerattacke mit Fäusten geschlagen und am Boden fixiert haben soll, bestritt die Mordvorwürfe. Er habe sich mit der Ex-Freundin wegen eines Medikamentes für eine andere Tochter gestritten, dabei habe er ihr eine kräftig Ohrfeige verpasst.
Mit einem Messer habe er sie nicht attackiert, beteuerte der Rumäne. Nach der Ohrfeige habe die Frau aus Rache ihren Kopf mehrmals gegen die Wand und Türstöcke geschlagen und sich selbst mit den Fingern am Hals gekratzt. "Sie hat geschrien, wirst sehen, du musst ins Gefängnis", schilderte er der vorsitzenden Richterin des Schwurgerichts, Gabriele Glatz. Er habe auch nie zu der Stieftochter gesagt, er werde seine ehemalige Lebensgefährtin töten. Warum er bei der Festnahme 1,62 Promille Alkohol im Blut hatte, konnte er nicht erklären. Er habe nur ein Bier getrunken, sagte der Angeklagte.
Mordversuch: Verteidiger fordert Freispruch im Zweifel
Der Verteidiger sprach sich für einen Freispruch im Zweifel aus. "Es gibt keine Tatwaffe. Dass ein Messer verwendet wurde, dafür gibt es keine Anhaltspunkte." Zudem seien keine Stichverletzungen bei der Frau festgestellt worden, diese habe mit ihren Angaben "maßlos übertrieben". Hätte der Mann sein Opfer tatsächlich mit Fäusten geschlagen, wie es in der Anklage heißt, so hätte das Verletzungsmuster anders ausgesehen, betonte der Rechtsanwalt. Es sollte vermutlich noch am heutigen Mittwoch ein Urteil gesprochen.
Geschworene verneinen Delikt des versuchten Mordes
Die Geschworenen folgten den Argumenten des Staatsanwalts nicht und verneinten das Delikt des versuchten Mordes einstimmig. Der Angeklagte wurde wegen des Verbrechens der versuchten absichtlichen schweren Körperverletzung schuldig gesprochen, teilte Gerichtssprecher Peter Egger mit.
Der 61-Jährige wurde zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von 24 Monaten, davon sechs Monate unbedingt, verurteilt. Außerdem wurde vom Gericht ein Kontaktverbot zu seiner ehemaligen Lebensgefährtin verhängt. Das Opfer erhält 800 Euro Schmerzensgeld. Der Staatsanwalt hat Berufung eingelegt, das Urteil ist nicht rechtskräftig.
(APA)
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