Mit einem grundsätzlichen Amtsbericht an den Sport- und Kulturausschuss setzt der Gaisbergtrail (Mountainbike-Strecke) zu einem Zwischensprint an, heißt es am Freitag in einer Aussendung der Stadt Salzburg. Die Bundesforste konnten endgültig als starker Partner gewonnen werden. Salzburgs Vizebürgermeister und Sportreferent Bernhard Auinger (SPÖ) und Gaisbergkoordinator Florian Kreibich (ÖVP) präsentierten eine erste grobe Routenplanung als Zwischenergebnis, die nun als Planungsgrundlage für die notwendigen weiteren Schritte dient.
Der geplante Gaisbergtrail im Check
Die geschätzten Umsetzungskosten liegen laut diesen Planungen bei rund einer halben Million Euro. Bei der Errichtung des Trails wird es verschiedene Schwierigkeitsstufen, je nach der Topographie des Geländes, geben. Angedacht ist, die gesamte Strecke als mittelschweren Single-Trail (man kann nicht nebeneinander fahren, Anm.) zu konzipieren. Diese Strecken richten sich an Trail-Fortgeschrittene mit entsprechender Erfahrung. Die Nutzung setzt eine fortgeschrittene Fahrtechnik (gute bis sehr gute Balance, Kurventechnik, Bremstechnik sowie je nach Strecke auch Sprungtechnik und Gewichtsverlagerung zum Überwinden von Hindernissen) voraus.
Vergleichen kann man das mit roten – also mittelschweren – Skipisten. Für die Planung gibt es bereits eine unverbindliche, aber grundsätzliche positive Rückmeldung des Naturschutzes. Ebenso tragen die betroffenen Grundbesitzerinnen und Besitzer dieses Projekt mit.
„Mit dem Gaisbergtrail wollen wir ein zusätzliches Bewegungsangebot schaffen“ teilte Auinger in einer Aussendung mit und freute sich über einen „kompetenten“ Partner.

Bundesforste planen Mountainbikestrecke
Die österreichischen Bundesforste verfügen über hohe Kompetenzen beim Planen und bei der Umsetzung von Mountainbike-Strecken. Dieses Knowhow werden sie bei der Feinplanung aktiv einbringen. Das sieht das vorliegende Angebot vor. Die Errichtung eines Mountainbike-Trails erfordert zwangsläufig einige Eingriffe in die Natur. Diese werden möglichst schonend sein.
Alle Beteiligten sind sich einig, dass es dafür „Ersatzleistungen“ brauchen wird. Auch hier werden sich die Bundesforste einbringen, da sie über potenzielle Ersatzflächen verfügen. Bei einem etwaigen Beschluss stehen im Einklang mit den notwendigen Behördenverfahren weitere Schritte an. Dabei handelt es sich um Forst- und naturschutzfachliche Geländeaufnahmen oder fachliche Begleitungen für rechtliche Fragen.
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