Der bisher unbescholtene Angeklagte wurde von den Vorwürfen der Untreue und der missbräuchlichen Verwendung von Fördermitteln freigesprochen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
"Buchhaltung war ein Chaos"
Ab dem Jahr 2018 soll der Beschuldigte die Zahlungsfähigkeit des Sozialvereins, der sich auf die Unterstützung von Minderheiten konzentriert hatte, grob fahrlässig herbeigeführt haben. "Ihre Buchhaltung war ein Chaos", stellte die Richterin am ersten Verhandlungstag im Juni fest. "Sie haben als Obmann 'freestyle' an allen kaufmännischen und Vereinsgesetzen vorbeigehandelt." Der Mann räumte "Schlampereien" ein, meinte aber auch, sich auf die Buchhaltung verlassen zu haben.
32.000 Euro Schaden
Dass er sich an Vereinsgeldern bedient habe, beispielsweise für private Autofahrten, bestritt der Angeklagte. Die Staatsanwaltschaft war von einem Schaden von insgesamt 32.000 Euro ausgegangen. Der Verteidiger stellte in Abrede, dass sein Mandant Vereinsgelder zweckwidrig oder für eigene Zwecke verwendet habe. Bei Privatentnahmen habe es sich etwa um Gelder gehandelt, die der Angeklagte bei der Vereinsgründung aus eigener Initiative vorgestreckt hatte.
Urteil nicht rechtskräftig
Das Urteil ist deshalb nicht rechtskräftig, weil die Finanzprokuratur keine Erklärung dazu abgegeben hat. Die Staatsanwaltschaft und der Angeklagte verzichteten auf Rechtsmittel.
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