"Alle Neufahrzeuge sind seit einigen Jahren mit automatischem Tagfahrlicht ausgestattet. Das hat den Vorteil, dass man zumindest vorne nicht völlig unbeleuchtet unterwegs ist, wenn man vergisst, das Licht einzuschalten. Man darf aber nicht davon ausgehen, dass man damit bei allen Witterungsbedingungen ausreichend beleuchtet unterwegs ist", warnt ÖAMTC-Techniker Steffan Kerbl in einer Aussendung am Montag. Denn einerseits hat das Tagfahrlicht weniger Leuchtkraft als das normale Abblendlicht, anderseits bleiben die Rücklichter finster.
Bei Nebel bewusst zum Lichtschalter greifen
Viele Autos verfügen zwar über automatische Abblendlichtaktivierung, diese reagiert aber nur bei Dämmerung oder etwa bei Einfahrt in Tunnel gut. "Bei Nebel muss der Fahrzeuglenker also bewusst zum Lichtschalter greifen", stellt der ÖAMTC-Experte klar. Daher ist es auch wichtig, sich bei Leihfahrzeugen, aber auch beim eigenen Auto vor der Abfahrt mit den Lichtfunktionen und -schaltern vertraut zu machen.
Einsatzbestimmungen für Nebelschlussleuchte
Denken sollte man auch an Nebelschlussleuchte und -scheinwerfer. Doch während die nach vorne gerichteten Breitstrahler oder Nebelscheinwerfer nach Bedarf jederzeit aktiviert oder deaktiviert werden dürfen, gibt es für die Nebelschlussleuchte definierte Einsatzbestimmungen. Sie darf nur bei Sichtbehinderungen durch Regen, Schneefall, Nebel aktiviert werden. Eine Verwendungspflicht gibt es nicht. Vergisst man allerdings bei guter Sicht, die Nebelschlussleuchte abzuschalten, kann eine Verwaltungsstrafe von theoretisch bis zu 5.000 Euro die Folge sein. In der Praxis werden meist rund um 100 Euro verlangt.
Beleuchtungsanlage rechtzeitig überprüfen lassen
Die einwandfreie Funktion der Beleuchtungsanlage sollte jedenfalls rechtzeitig überprüft werden, am besten bereits vor der kalten Jahreszeit, wenn die Sicht durch kürzere Tage und Nebel immer schlechter wird.
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