Laut dem Schöffensenat hatte Rathgeber im Jahr 2012 ein riskantes Zinsswapgeschäft ohne Genehmigung sowie gegen die Dienstanweisung des Finanzabteilungsleiters und gegen die Empfehlung des externen Finanzbeirats abgeschlossen. Dadurch sei dem Land ein Schaden von 539.000 Euro entstanden. Trotz Schuldspruchs hatte Rathgeber wegen eines früheren Schuldspruchs keine Zusatzstrafe erhalten.
Rathgeber bekämpft Schuldspruch
Bezüglich des Abschlusses eines zweiten Zinstauschgeschäftes mit einem angenommenen Schaden von 298.000 Euro wurde Rathgeber freigesprochen. Die Angeklagte hatte den Schuldspruch, die Staatsanwaltschaft den Freispruch mit Nichtigkeitsbeschwerde bekämpft. Zudem hatte die Staatsanwaltschaft gegen die Strafhöhe berufen. Die Generalprokuratur sprach sich in der Vorwoche in einer Empfehlung an den OGH für zwei Schuldsprüche aus.
(APA)
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