Ein Oberarzt wird am Landesgericht Salzburg wegen fahrlässiger Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen angeklagt. Er soll am 20. November 2009 im Salzburger Landeskrankenhaus bei der Narkotisierung eines 66-jährigen Oberösterreichers, der sich am Knie operieren lassen wollte, den Intubationsschlauch irrtümlich in die Speiseröhre statt in die Luftröhre eingeführt haben. Der Patient ist laut einem Gutachten der Gerichtsmedizin aufgrund des Beatmungsfehlers erstickt.
Keine Einigung über Zuständigkeit zwischen Bezirksgericht und Landesgericht
Die Staatsanwaltschaft Salzburg hatte allerdings keinen Verdachtsmoment in Richtung besonders gefährlicher Verhältnisse angenommen. Sie brachte im Juni 2011 einen Strafantrag gegen den Anästhesisten beim Bezirksgericht Salzburg wegen fahrlässiger Tötung ein. Die Strafdrohung beträgt hier bis zu einem Jahr Haft. Der Bezirksrichter, der mit dem Fall betraut wurde, erklärte sich jedoch für unzuständig: Aus seiner Sicht liegt der Verdacht auf fahrlässige Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen vor. Dieses Delikt, das mit bis zu drei Jahren Haft bedroht ist, muss aber am Landesgericht verhandelt werden.
Termin am Landesgericht noch nicht festgelegt
Sowohl die Anklagebehörde als auch der Beschuldigte selbst hatten Beschwerde gegen den Unzuständigkeitsbeschluss des Richters erhoben. Ein Beschwerdesenat des Landesgerichtes bestehend aus drei Richtern habe nun entschieden, dass der Arzt wegen fahrlässiger Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen am Landesgericht anzuklagen sei, teilte Bezirksgerichtssprecher Franz Mittermayr am Dienstag der APA mit. Erst wenn die Anklage rechtskräftig geworden ist, kann ein Prozesstermin am Landesgericht Salzburg festgesetzt werden.
(APA)
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