Der junge Mann aus Pakistan war seit Juli 2018 im Kirchenasyl im Kloster St. Peter. Nach negativen Asylbescheiden hätte er seine Ausreise bis zum kommenden Samstag vorbereiten sollen. Doch dazu ist es offenbar nicht gekommen. Er wurde „gegen Bescheidlage in Schubhaft genommen“, postete Aktivist Bernhard Jenny auf Facebook.
Wie der Menschenrechtsaktivist Bernhard Jenny am Nachmittag zur APA sagte, sei der 23-Jährige am Donnerstag während einer routinemäßigen Meldung auf der Rathaus-Wachstube in der Altstadt von der Polizei einbehalten worden.
ali wajid wurde entgegen bescheidlage in schubhaft genommen nach wien!!!
Gepostet von Bernhard Jenny am Donnerstag, 24. Januar 2019
alarm: ali wird in rathauswache festgehalten entgegen vereinbarung!!!
Gepostet von Bernhard Jenny am Donnerstag, 24. Januar 2019
Jenny: "Vereinbarung nicht eingehalten"
"Ali mich noch kurz anrufen und sagen, dass er in Schubhaft genommen werden soll. Dann brach die Verbindung ab", berichtete Jenny. "Ich bin sofort zur Polizei gefahren. Dort hat man mich aber zunächst 25 Minuten hingehalten und dann gesagt, er sitze schon im Auto ins Polizeianhaltezentrum nach Wien." Eine vor sechs Wochen mit dem Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) geschlossene Vereinbarung hätte es dem Pakistani eigentlich erlaubt, sich unter Auflagen frei in der Stadt zu bewegen, ohne eine Festnahme zu befürchten, sagte Jenny.
Dieser Bescheid wäre bis zum kommenden Samstag gültig gewesen. "Sein Anwalt hat erst heute in der Früh um eine Verlängerung der Frist ersucht. Wir hätten die Zeit dringend gebraucht, weil wir fieberhaft an einer freiwilligen Ausreise von Ali W. arbeiten." Infrage kommen würden dafür etwa Nicht-Schengen- oder Nicht-EU-Länder wie Bosnien, Serbien oder Kanada. Denn eines ist für Jenny klar: "Eine Abschiebung nach Pakistan hätte dramatische Folgen. Alleine durch seinen Aufenthalt im Kloster ergibt sich die Gefahr, dass er von den Christenverfolgern in seinem Geburtsland als Konvertit oder Kollaborateur betrachtet wird."
Negativer Asylbescheid für Ali im Mai 2018
Jenny will darum noch heute dringende Hilfsappelle starten. "Österreich ist leider nicht mehr das Land, das Menschen achtet, die alles tun, um sich zu integrieren." Der Kellnerlehrling hatte im Mai 2018 einen negativen Asylbescheid in zweiter Instanz erhalten. Um einer Abschiebung vorzubeugen - die Diskussion um Ausnahmeregelungen für Asylwerber in der Lehre war damals voll im Gange - gewährte ihm die Erzdiözese Salzburg Anfang Juli Kirchenasyl und brachten ihn im Stift St. Peter unter. Dieses hat zwar keine rechtliche Grundlage, Kirchenvertreter appellierten aber an Gesetzgeber und Exekutive, die Maßnahme zu respektieren.
Unterstützung für Ali W. aus der Politik
Zugleich stellten sich im Sommer zahlreiche hochrangige Vertreter aus Politik und Wirtschaft hinter W.. Allerdings schaffte die türkis-blaue Bundesregierung im September Fakten: Bei einem negativen Entscheid werden auch Asylwerber während der Ausbildung abgeschoben. Wenig später stellte der Anwalt des gut integrierten Pakistanis neuerlich einen Asylantrag wegen eines sogenannten Nachfluchtgrundes - der drohenden Verfolgung in seiner Heimat. Allerdings ohne Erfolg.
Innenministerium bestätigt Schubhaft
Das Innenministerium hat am Donnerstagnachmittag die Verhängung der Schubhaft über Ali Wajid bestätigt. Der Asylantrag sei in erster und zweiter Instanz rechtskräftig negativ entschieden worden, ebenso wurde eine Revision durch das Höchstgericht (VwGH) zurückgewiesen, hieß es in einer Stellungnahme gegenüber der APA.
Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) habe sich gegenüber Ali Wajid sehr kooperativ gezeigt und die Frist zur freiwilligen Ausreise mehrfach erstreckt. "Auch nach der letzten Fristerstreckung wurde dem BFA weder eine Buchungsbestätigung vorgelegt noch ein Ausreisedatum bekanntgegeben. Daher wurde nun eine zwangsweise Außerlandesbringung in die Wege geleitet", teilte das Innenministerium mit.
Das BFA habe die Entscheidung des Gerichts umzusetzen und zu vollziehen. Dabei werde der freiwilligen Ausreise stets der Vorrang eingeräumt. Eine solche sei nach wie vor auch aus dem Stande der Schubhaft jederzeit möglich.
(SALZBURG24/APA)
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