Die arbeitslose Frau versetzte laut dem Urteil einem Gerichtsvollzieher im März des Vorjahres einen Fußtritt. Sie wollte ihm auch noch die Exekutionsakten entreißen. Die Angeklagte beteuerte ihre Unschuld, nahm das Urteil aber an.
Ungarin tritt Exekutor
Mit einem Tritt gegen den linken Fersenknöchel soll die von einer 480-Euro-Witwenpension lebende Ungarin den 25-jährigen Gerichtsvollzieher des Bezirksgerichts Salzburg aus ihrer Garconniere in Salzburg "komplimentiert" haben. Der Justizbedienstete schilderte im Zeugenstand, dass er an der Türe geläutet habe, die Frau ihm geöffnet und er ihr seinen Dienstausweis hergezeigt habe. "Sie bestritt, dass sie Schulden gemacht hat und sagte dann, sie könne nicht zahlen." Als er ihr klar gemacht habe, dass ihr Fernseher und Receiver zu pfänden sei, "ist sie auf mich los und wollte die Akten zerreißen. Ein Akt ist komplett zerwuzelt worden."
Ungarin wünscht Beamten den Tod
Da ein Messer am Wohnzimmertisch gelegen sei, habe er den Rückzug angetreten, sagte der Zeuge zu Einzelrichter Johannes Huber. "Wenn es um das Eigentum geht, ist es immer gefährlich. Sie hat mich am nächsten Tag im Büro beschimpft. Sie sagte, sie wünsche mir den Tod." Die Version der Ungarin, die den Wahrheitsgehalt ihrer Angaben mit ihrem Gottglauben untermauerte, war völlig konträr: "Er ist einfach herein und ich hatte große Angst. Er zeigte mir keinen Ausweis. Die Akten hat er selber zerknittert." Mit ihrem Fuß habe sie nur die Wohnungstüre zuschieben wollen, mehr nicht." Der Fernseher wurde später unter Polizeischutz abgeholt.
Der Verteidiger meinte, die Beschuldigte habe den Zeugen nicht als Gerichtsvollzieher identifizieren können. "Sie war in einer Stresssituation, sie hat sich sehr aufgeregt, das dürfte zu der hitzigen Atmosphäre geführt haben." Der Richter hielt die Aussage des Exekutors für glaubwürdig. Bei einem Strafrahmen von drei Jahren bewege sich der Schuldspruch mit drei Monaten auf Bewährung deutlich im unteren Bereich, betonte Huber. Er sprach die Frau vom Vorwurf der versuchten Sachbeschädigung frei, weil ein bedingter Vorsatz, die Akten zu zerstören, nicht nachweisbar sei. Die Sitzungsvertreterin der Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist deshalb nicht rechtskräftig. (APA)
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