Der Ex-Geschäftsführer und die beiden ehemaligen leitenden Angestellten, die wegen Beitragstäterschaft angeklagt waren, hatten ihre Unschuld beteuert. Die Staatsanwaltschaft nannte die Jahre 2004 bis 2012 als Tatzeitraum, in dem vorsätzlich Arbeitsstunden von Mitarbeitern über fiktives Kilometergeld und über dubiose Werkverträge abgerechnet worden seien. Zudem sollen die Arbeitsverhältnisse von Mitarbeitern nicht richtig angegeben worden sein. Dadurch seien rund 670.000 Euro an Lohnsteuer und rund 120.000 Euro an Sozialabgaben dem Fiskus vorenthalten worden.
Finanzamt kündigte Nichtigkeitsbeschwerde an
Das Urteil des Schöffensenates unter Vorsitz von Richter Philipp Grosser ist nicht rechtskräftig, wie Gerichtssprecher Peter Egger erläuterte. Der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab, und der Vertreter des Finanzamtes kündigte eine Nichtigkeitsbeschwerde an.
Firmenchef bereits im Jahr 2014 verurteilt
Der Ex-Chef der Hausbetreuungsfirma ist bereits wegen anderer Vorwürfe vor Gericht gestanden. Er wurde am 1. Juli 2014 bei einem Prozess in Salzburg wegen betrügerischen Vorenthaltens von Sozialversicherungsbeiträgen und wegen organisierter Schwarzarbeit rechtskräftig verurteilt. Der Angeklagte gab damals ein Geständnis ab. Er erhielt eine bedingte Haftstrafe von neun Monaten. Die Salzburger Gebietskrankenkasse bezifferte ihre Ansprüche mit rund 700.000 Euro.
(APA)
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