Die Hälfte der Summe wurde ihm heute bedingt nachgesehen.
Von Jahr zu Jahr mutiger
Weil die Erlöse naturgemäß nicht in der Buchhaltung erfasst wurden und nicht in die Abgabenerklärungen eingingen, sollen der Finanz laut Anklage insgesamt 350.000 Euro an Umsatz- und an Einkommensteuer entgangen sein. Wie aus den Schadenssummen hervorging, dürfte der Wirt dabei Jahr für Jahr mutiger geworden sein.
Wirt vor Gericht voll geständig
Der bisher unbescholtene Angeklagte zeigte sich bereits im Ermittlungsverfahren voll geständig und hat den Schaden zur Gänze gutgemacht. "Die Vorwürfe stimmen. Es tut mir extrem leid und ich will mich entschuldigen", sagte er heute im Prozess. Die Schwarzverkäufe hätten sich "wie bei anderen Wirten" allmählich eingeschlichen. "Ich habe zu wenig über die Folgen nachgedacht."
Angeklagte ersucht um mildes Urteil
Der Angeklagte ersuchte heute um ein mildes Urteil. "Es war im Vorjahr wegen der Pandemie ein harter Winter ohne Einkommen für mich", sagte er. Neben dem Lokalbetreiber war am Mittwoch auch seine Gesellschaft angeklagt. Hier sprach der Richter eine Verbandsgeldbuße in der Höhe von 60.000 Euro aus - auch hier wurde die Hälfte des Betrags bedingt nachgesehen. Der Angeklagte muss aber die Prozesskosten zahlen.
Während Staatsanwalt und Verteidigung nach dem Urteil auf Rechtsmittel verzichteten, gab die Vertreterin des Amts für Betrugsbekämpfung keine Erklärung ab. Das Urteil ist damit nicht rechtskräftig.
Aufsehenerregender Prozess bereits im August
Bereits Mitte August 2021 hatte in Salzburg ein großer Prozess gegen einen Après-Ski-Wirten aus dem Pongau und seine Mutter für Aufregung gesorgt. Beide waren wegen Steuerhinterziehung in Höhe von rund 3,2 Millionen Euro am Landesgericht Salzburg zunächst nicht rechtskräftig zu Geldstrafen in Millionenhöhe verurteilt worden. Beide Gastronomen sollen hohe Summen an Schwarzgeld zu Hause gehortet haben, beide beglichen ebenfalls noch vor dem Verfahren die offenen Schulden bei der Finanz.
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