Anrainer und Projektgegner hatten sich in den vergangenen Wochen in Bad Vigaun (Tennengau) formiert, um gegen die Rodungen für die 380-kV-Leitung zu protestieren. In Kuchl demonstrierte die Bauernschaft am Montagabend gegen das Projekt. Sie nahm einen Termin Haslauers in Kuchl zum Anlass, um ihren Unmut über das Projekt zu bekunden. Der Landeshauptmann informierte sie über den aktuellen Stand der Dinge.
Haslauer hatte seinerseits den Dialog mit der APG gesucht: "Im Zuge intensiver Gespräche mit der APG konnte ich zumindest erreichen, dass es bis auf Weiteres – gemeint ist damit das Vorliegen der Verwaltungsgerichtshof-Entscheidungen in absehbarer Zeit – zu keinerlei Zwangsräumungen kommen wird. Zwangsmaßnahmen sollen, wenn möglich, immer vermieden werden. Ich bin daher froh, dass die APG insoweit entgegengekommen ist. Darüber hinaus hat die APG zugesichert, noch im Laufe des Februars zu einem öffentlichen Gespräch im Tennengau einzuladen, bei dem nochmals alle Aspekte der beabsichtigten Leitung diskutiert werden können."
380 kV - Freileitungsgegner PROTEST IN KUCHL
Gepostet von 380 KV - Erdkabel durch Salzburg am Montag, 27. Januar 2020
380-kV-Leitung: Keine Hilfe aus Wien
Aus Wien gibt es indes keine Hilfe. Haslauer hatte – wie schon die APG zuvor – sich im November vergangenen Jahres an den damaligen Finanzminister Eduard Müller gewandt und gebeten, mit dem Baubeginn der 380-kV-Leitung zu warten, bis eine endgültige Entscheidung vom Verwaltungsgerichtshof getroffen ist. Auf dieses Schreiben erfolgte keine Antwort.
Das Finanzministerium sähe keine Möglichkeit zur Unterstützung. Kurz nach der Angelobung der neuen Bundesregierung hat Haslauer den nunmehrigen Bundesminister für Finanzen, Gernot Blümel (ÖVP), in mehreren Gesprächen um Prüfung der Möglichkeit zur Aussetzung der geplanten Bauarbeiten ersucht. „Mit Schreiben vom 24. Jänner 2020 teilte Bundesminister Blümel nun mit, dass er nach Prüfung aus rechtlichen Gründen leider keine Möglichkeit sieht, bei der APG ein Zuwarten mit den Bauarbeiten zu erwirken“, so Salzburgs Landeshauptmann. Neben zwingenden gesellschaftsrechtlichen Gründen habe das Bundesverwaltungsgericht klargestellt, dass ein qualifiziertes öffentliches Interesse an einer sofortigen Umsetzung des angefochtenen Erkenntnisses bestehe, heißt es in dem vorliegenden Schreiben.
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