Laut Zahlen des Landes Salzburg (die etwas von den AGES-Angaben abweichen) lag die 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner im Bezirk Hallein mit Stand gestern bei 334. Damit war der Tennengau der Bezirk mit der zweithöchsten Inzidenz in Österreich. Die Inzidenz für die Stadt Hallein betrug am 26. April 454, vor zwei Wochen war der Wert noch bei 188 gelegen. Weil die Bezirkshauptstadt auch ein wichtiger Verkehrsknotenpunkt und Schulstandort ist, habe man sich für ein rasches Handeln entschieden, sagte ein Sprecher des Landes zur APA.
Tests bei Ausreise aus Hallein
Jeder über 15 Jahren, der das Halleiner Gemeindegebiet verlassen will, muss sich testen lassen. Ausnahmen gelten für Genesene mit einem "Neutralisationstest", der nicht älter als drei Monate ist. Das negative Ergebnis eines PCR- und Schnelltests gilt 72 bzw. 48 Stunden lang, bestätigte ein Sprecher von Landeshauptmann Wilfried Haslauer (ÖVP) am Dienstagmittag auf SALZBURG24-Anfrage. Zum Gemeindegebiet gehören etwa auch die Ortschaften Taxach-Rif, Rehhof und Kaltenhausen.
Die Eckpunkte zu den verschärften Maßnahmen
- verpflichtende Ausfahrtstests entweder mittels PCR- (nicht älter als 72 Stunden) oder mit Antigen-Test (nicht älter als 48 Stunden) für Personen ab 15 Jahren
- gültig für das gesamte Gemeindegebiet von Hallein von 30. April, 6 Uhr, bis vorerst 9. Mai, 24 Uhr
- Kontrolle durch Polizei und Bundesheer (zirka 15 Soldaten, Assistenzeinsatz angefordert)
- verschärfte Kontrollen der Quarantäne und Hygienemaßnahmen
Testangebot soll erweitert werden
Aufgrund der neuen Situation und der verpflichtenden Ausfahrtstests sollen in Hallein die Testkapazitäten aufgestockt und an die Bedürfnisse angepasst werden. Auch beaufsichtigte Selbsttests seien in Vorbereitung. Die genauen Orte und Zeiten sollen am Mittwoch bekanntgegeben werden.
- Ausnahmen von der Testpflicht
- Durchreisende ohne Zwischenstopp
- Personen, die in den vergangenen sechs Monaten eine Covid-19-Infektion durchgemacht haben und diese mittels ärztlicher Bestätigung nachweisen können
- Personen mit einem Nachweis von neutralisierenden Antikörpern durch einen sogenannten „Neutralisationstest“, der nicht älter als drei Monate ist. Dieser wird von spezialisierten Laboren angeboten. Die Kosten dafür sind selber zu tragen.
- Güterverkehr
Impfung befreit nicht von Testpflicht
Derzeit liegen noch nicht ausreichend Studienergebnisse zur Corona-Schutzimpfung vor, ob die verfügbaren Impfstoffe die Weitergabe der Infektion beeinflussen. Daher sind die Ausfahrtstests auch für geimpfte Personen verpflichtend.
Halleiner Bürgermeister offenbar überrascht
Halleins Bürgermeister Alexander Stangassinger (SPÖ) dürfte von der Entscheidung des Landes am Mittag überrascht worden sein, wie ein Facebook-Beitrag nahelegt.
Liebe Halleinerinnen und Halleiner, Ich wurde soeben von Landeshauptmann Wilfried Haslauer, gleichzeitig mit der...
Gepostet von Alexander Stangassinger am Dienstag, 27. April 2021
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