Bei einer ihrer Aktionen wurden sie von einer Überwachungskamera gefilmt und schließlich ausgeforscht. Vom Vorwurf, im Juni 2018 erneut einschlägige Graffiti angebracht zu haben, wurde das Duo heute freigesprochen. "Dafür gibt es keinen überzeugenden Beweis", sagte Richterin Bettina Maxones-Kurkowski. Auch dürften sich die Schriftzüge (etwa "Fuck Israel" oder "Bozkurt", den Namensgeber der rechtsextremen "Grauen Wölfe") aus den beiden Tatzeiträumen nicht ähneln.
Sprayer in Hallein: Urteil rechtskräftig
Mit dem Teilfreispruch reduzierte sich die angeklagte Schadenssumme von 6.700 auf 2.100 Euro. Maxones-Kurkowski bot den beiden arbeitslosen Burschen eine Diversion an. Das Verfahren wird eingestellt, bis sich die Männer gemeinsam mit den Geschädigten - unter anderem eine Schule, die ÖBB und die Stadt Hallein - um Schadenswiedergutmachung bemüht haben. "Sie können sich also aussuchen, ob sie den Schaden mit Vorstrafe oder ohne Vorstrafe gutmachen", erklärte die Richterin. Die zwei Angeklagten nahmen das Angebot an. Die Diversion und der Freispruch sind bereits rechtskräftig.
(APA)
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