?Raucher-Sherriff" fahndet
Bereits am vergangenen Freitag hatte der "Kurier" von einer Anzeige gegen Schwarzenegger berichtet, im Strafamt wusste man davon aber ebenso wenig wie heute. "Es kann sein, dass sie auf dem Postweg verloren gegangen ist, oder dass sie im Magistrat nicht bearbeitet wird", so Erlacher. Er sei vor eineinhalb Monaten von einem Teilnehmer seines "Rauchersheriff"-Forums angerufen und informiert worden, dass dieser "Arnie" anzeigen werde, weil er am Airport geraucht habe. Er habe aber weder Namen noch Nummer dieses Anrufers und daher keinen Kontakt mehr. Sollte die Anzeige aber nicht noch auftauchen, werde er selbst die Behörde verständigen, kündigte Erlacher an.
Laut Josef Goldberger, dem zuständigen Referenten im Strafamt, wird ein Strafverfahren aber vermutlich "nicht viel hergeben". Denn bei Anzeigen, die von Privatpersonen erstattet werden, müsse laut Verwaltungsstrafrecht dem Beschuldigten auf jeden Fall Recht zur Stellungnahme eingeräumt werden. "Sicher kann ich ihm eine Aufforderung schicken, aber wenn er diese zerreißt, dann war's das. Es gibt kein Rechtshilfeabkommen mit den USA." Ohne Rechtfertigung könne es aber keinen Bescheid geben, und erst mit einem rechtskräftigen Bescheid in den Händen könnte man eine Verfolgung des gebürtigen Steirers in die Wege leiten.
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