Der 22-Jährige gab bei der Nachstellung am Freitag an, er hätte den schlafenden 20-Jährigen wecken wollen. Er sei dabei gestolpert und hätte sich am Abzug seines Sturmgewehrs StG 77 festgehalten, worauf es krachte. Die Behörden scheinen dieser Darstellung zu folgen.
Rekrut erschossen: Keine Mordermittlungen mehr
Es werde nicht mehr wegen Mordes ermittelt, wie Gerichtssprecherin Christina Salzborn im Gespräch mit der APA erläuterte. Der zuständige Haftrichter ging demnach nur mehr vom Verdacht auf grob fahrlässige Tötung aus und hielt nach über dreimonatiger U-Haft eine weitere Inhaftierung des bisher unbescholtenen 22-Jährigen für nicht angemessen. An die Enthaftung wurden zwei Auflagen geknüpft. Der junge Mann verpflichtete sich, keine berufliche Tätigkeit beim Bundesheer mehr auszuüben. Außerdem wurde ihm per Weisung der Umgang mit Schusswaffen untersagt.
(APA/SALZBURG24)
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