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Ein Salzburger beschwerte sich über die Irreführung eines Danone-Produkts und bekam vor Gericht recht. (SYMBOLBILD)
Veröffentlicht: 17. Jänner 2020 13:16 Uhr
Wer im Supermarkt zum "Vorteilspack" greift, erhofft sich aufgrund einer größeren Verkaufsmenge einen Rabatt. Das muss aber nicht sein, wie das Beispiel "Actimel" des Lebensmittelherstellers Danone zeigt. Der Preis pro Flasche war im angeblichen Vorteilspack aber teuerer als im 6er-Pack.
Dieser nachteilige "Vorteil" bewegte einen Salzburger Konsumenten sich an die Arbeiterkammer (AK) zu wenden, die wegen "irreführender Werbung" den Rechtsweg bestritt. Erstinstanzlich bekam die Arbeitnehmervertretung recht und nun wurde auch vom Oberlandesgericht Wien die Sicht der Kammer bestätigt, wie die AK am Freitag mitteilte. Das Urteil sei rechtskräftig.
Kein Vorteil für Actimel-Käufer
Das Milchgetränk wurde in Verpackungen zu sechs und zehn Stück abgegeben, wobei auf der Großpackung der Schriftzug "Vorteilspack" stand. Für die Konsumentinnen und Konsumenten brachte das allerdings keinen Vorteil.
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