"Zudem werden die Förderbedingungen verbessert werden, gleichzeitig wird alles daran gesetzt, dass es zu keiner Verschlechterung von bestehenden Förderungen kommt", erklärte Wohnbaureferent Mayr.Landesrat Mayr merkte explizit an, dass er grundsätzlich den Wohnbaufonds für eine gute Einrichtung hält.
Wohnbaufonds überarbeitet
Gemeinsam mit Expertenteams wurde in verschiedensten Fachgruppen seit vergangenem Sommer hart an der Verbesserung der Strukturen des Wohnbaufonds gearbeitet. Die erzielten Ergebnisse hielten auch einer Prüfung durch die renommierte Firma PWC (PricewaterhouseCoopers) stand, die den neuen Strukturen Nachhaltigkeit und Sinnhaftigkeit attestiert. "Versehen mit den neuen Strukturen und damit gut aufgestellt wäre es mir lieber, der Wohnbaufonds würde bestehen bleiben", so Landesrat Mayr.
"In harter Arbeit wurde unter Mitwirkung vieler Fachleute eine Baustelle erfolgreich saniert", ist Mayr überzeugt. Gleichzeitig hat Landesrat Mayr aber vollstes Verständnis dafür, dass Landeshauptmann-Stellvertreter Dr. Christian Stöckl alle Möglichkeiten in Betracht zieht, um die durch die Finanzcausa verursachte finanzielle Situation des Landes in den Griff zu bekommen. Landesrat Mayr ist zuversichtlich, dass alle Diskussionspunkte hinsichtlich der "Sanierung des Landeshaushaltes" in gemeinsamer Regierungsberatung und gemeinsam getragenen Entscheidungen einer konsensualen Lösung zugeführt werden. Denn, so Mayr, dürfe es auch kein Nachdenkverbot für Maßnahmen zur Budgetsanierung geben.
Keine Nachteile für Wohnungswerber
Landesrat Mayr gibt als Entscheidungshilfe nun vorsorglich in Vorbereitung auf einen möglichen Verkauf des Wohnbaufonds ein externes juristisches Gutachten in Auftrag, welches die Folgen eines eventuellen Verkaufes für die Darlehensnehmer prüfen wird. Als zweiten Schritt werden Modellrechnungen erstellt, die verschiedene Zuschussvarianten bei geförderten Mietwohnungen zum Inhalt haben werden. Landesrat Mayr wird einem Verkauf des Wohnbaufonds nur dann zustimmen, wenn ganz klar sowohl für bestehende Darlehensverträge als auch für zukünftige Wohnbaudarlehen keinerlei Nachteile für Wohnungswerber entstehen, heißt es.
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