Es war die erste von vielen geplanten Schlepperfahrten und sie endete gleich mit einer Panne. Statt 400 Euro Lohn für den Transport von Flüchtlingen in einem abgesperrten Kastenwagen bekamen die Rumänen Gefängnis. Sie waren geständig und erzählten auf die Fragen von Richter Christian Liebhauser-Karl, wie die Fahrt abgelaufen war. Sieben bis acht Stunden waren die Männer und Frauen im Laderaum des Kastenwagens eingeschlossen. Verpflegung hätten die Flüchtlinge selbst mitgebracht, sagten die Schlepper.
Der Schlepperboss, ein gewisser "Marcel", hätte den beiden Fahrern gesagt, dass die Flüchtlinge während des Trips Richtung Italien nicht aus dem Wagen gelassen werden dürften. Möglichkeiten, die Notdurft zu verrichten, gab es nicht. Der Richter wollte wissen, wie die Luftzufuhr für die Flüchtlinge sichergestellt wurde. "Wir waren in einem Raum und haben geredet", erklärte einer der Rumänen darauf. Gestunken habe es aber schon, gestand er.
Liebhauser-Karl, der aus Gründen der Generalprävention keinen Raum für eine teilbedingte Haft sah, meinte in der Urteilsbegründung, dass zwar nicht die Köpfe der Schlepperorganisation vor ihm säßen, allerdings ohne Fahrer diese Organisationen nicht funktionieren würden. Die Verteidigerinnen der Rumänen kündigten Berufung gegen die Strafhöhe an, die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist damit nicht rechtskräftig.
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