"Die Verdachtslage gegen noch auszuforschende Beamte des BVT und BFA" ergebe sich "in der Zusammenschau des negativen Asylbescheids der französischen Behörden und des Verlaufs des inländischen Asylverfahrens", zitiert die Zeitung in der Mittwoch-Ausgabe den Staatsanwalt.
Khalid H. habe nämlich in seiner Erstbefragung angegeben, dass er schon in Frankreich Asyl beantragt habe und als General des syrischen Militärgeheimdienstes tätig gewesen sei. Dennoch habe das BFA keine Konsultationsverfahren mit Frankreich geführt. Zudem sei der Frage, ob H. in möglicherweise an Folterhandlungen beteiligt war, nicht ausreichend nachgegangen worden. BVT-Beamte hätten "auffällig oft" Beamte des BFA in Asylfall Khalid H. kontaktiert, merkte der Staatsanwalt an.
In Österreich bekam der syrische Geheimdienstler binnen sechs Monaten Asyl, in Frankreich wurde sein Antrag Ende 2017 abgelehnt. Dort wird gegen ihn wegen des Verdachts auf Verbrechen gegen die Menschlichkeit, des Völkermordes und der Kriegsverbrechen ermittelt. Nach seinem Europol-Fahndungsersuchen von Frankreich im heurigen Mai ermittelt nun auch die Staatsanwaltschaft Wien gegen den Syrer.
(APA)
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