Die Haltung der Behörden, "keine Schritte zur Festnahme und Inhaftierung" Bashirs eingeleitet zu haben, sei "unvereinbar" mit Südafrikas Verfassung, sagte Mlambo, dessen Gericht am Sonntag ein vorläufiges Ausreiseverbot angeordnet hatte. Bashir reiste am Montag nach dem Ende des AU-Gipfels in Johannesburg mit dem Flugzeug aus Südafrika in Richtung Sudan aus, obwohl ihm das laut einem Beschluss des Gerichts in Pretoria untersagt war. Der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) hatte 2009 einen Haftbefehl gegen Bashir wegen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit in der westsudanesischen Provinz Darfur beschlossen. Im Jahr darauf erließ das Gericht Haftbefehl wegen Völkermordes. Südafrikas Staatsanwaltschaft wollte sich zu Bashirs Ausreise bisher nicht näher äußern.
Der stellvertretende Chefankläger des IStGH, James Stewart, sagte, das im niederländischen Den Haag ansässige Gericht sei "enttäuscht" über Südafrikas Unvermögen, Bashir festzuhalten. Sudanesische Regierungsvertreter erklärten am Rande des AU-Gipfels, Südafrikas Regierung habe dem Präsidenten vor seinem Besuch freies Geleit zugesichert. Verschiedene afrikanische Regierungen werfen dem IStGH indes vor, "vor allem Afrikaner" zu verfolgen.
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