Neben konservativ-islamischen Gesichtsschleiern sind vom Verbot auch Staubschutzmasken, Sturmhauben, Clown- oder Krampusmasken betroffen. Die Polizei will gegen Verstöße mit "Fingerspitzengefühl" vorgehen. Wer sich verhüllt, begeht ein Verwaltungsdelikt. Wird der Aufforderung, die Verhüllung abzulegen, nachgekommen, soll keine Strafe ausgesprochen werden.
Festnahme bei Verweigeung der Abnahme
Wird die Abnahme verweigert, wird die betreffende Person zur Identitätsfeststellung festgenommen und in der Folge ein Verwaltungsstrafverfahren eingeleitet. Ausnahmen vom Verschleierungsverbot gibt es aus gesundheitlichen Gründen, bei Traditionsveranstaltungen im Fasching bzw. Advent oder wenn die Verhüllung beruflich notwendig ist, etwa bei Handwerkern, Medizinern oder Clowns. ÖVP-Chef Sebastian Kurz war als Integrationsminister maßgeblich am Zustandekommen des Verhüllungsverbots beteiligt. Auch die SPÖ verteidigte ihre Zustimmung. Kritik gab es aus der Opposition, von Frauen- und Menschenrechtsaktivisten sowie von Religionsvertretern. In der Tourismusbranche sieht man das Verbot zwiespältig.
(APA)
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