Profitiert hat davon vor allem der altehrwürdige Große Schwurgerichtssaal. Neben einer dem Stand der Technik entsprechenden Media-Anlage samt modernen Lautsprechern wurde der unter Denkmalschutz stehende, zwischen 1873 und 1876 errichtete Gerichtssaal mit einer Klimaanlage versehen. Damit scheint garantiert, dass es auch bei Verhandlungsterminen während der Sommermonate - zumindest was die Raumtemperaturen betrifft - nicht heiß hergeht.
Neue Angeklagten-Plätze: Grasser und Co haben es bequem
Speziell für den Buwog-Prozess wurden auch beim Inventar Adaptierungen vorgenommen. So bleibt es Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser & Co erspart, direkt vor den Staatsanwälten auf der unbequemen, angejahrten Anklagebank aus Holz Platz nehmen zu müssen. Für die Angeklagten und ihre Verteidiger wurden Schreibtische mit ausreichenden Strombuchsen und in ergonomischer Hinsicht einwandfreien Sesseln angeschafft, die selbst bei stundenlangem Verhandeln keine Rückenschmerzen zur Folge haben sollten. Diese Arbeitsplätze wurden in Zweierreihen vor dem Zuschauer-Bereich platziert. Die Brüstung, die bisher die Zuhörer von den Prozessbeteiligten getrennt hat, wurde entfernt.
Alle werden über Flatscreens informiert
Zwei große Flatscreens zur Linken und Rechten der Angeklagten sollen diesen bei Bedarf einen raschen Blick auf Bestandteile des Gerichtsakts ermöglichen, damit sie zielgerichtet auf konkrete Vorhalte antworten können. Die entsprechenden Passagen werden vor bzw. während der Fragestellung auf den Bildschirmen eingeblendet. Um nicht das gesamte Publikum mit dem Akteninhalt vertraut zu machen, wurden die Flatscreens in einer Höhe angebracht, die sich primär an die Angeklagten und ihre Rechtsvertreter richtet.
Unabsehbare Prozessdauer: Zahlreiche Ersatzschöffen
Weil nicht absehbar ist, wie lange das Verfahren dauern wird, werden beim Verhandlungsauftakt neben den vom Gesetz geforderten zwei Schöffen zusätzlich acht bis zehn Ersatzschöffen dabei sein, um für allfällige Ausfälle wegen Krankheiten gewappnet zu sein. Die Laienrichter, die üblicherweise direkt neben den Berufsrichtern Platz nehmen, werden beim Buwog-Prozess von der Geschworenenbank aus das Geschehen verfolgen.
Die ersten zwei Zuhörer-Reihen bleiben Mitarbeitern der Verteidiger sowie Personen, die sich als Privatbeteiligte dem Strafverfahren angeschlossen haben, vorbehalten. Sämtliche weiteren 95 Sitzplätze im Erdgeschoß werden nach einem Akkreditierungsverfahren an Medienvertreter vergeben. Kiebitze und Interessierte aus dem Volk müssen auf die Galerie ausweichen, wo es 51 Sitzplätze gibt. Diese werden vor Verhandlungsbeginn in Form von Platzkarten im Servicecenter des Landesgerichts ausgegeben, wobei der genaue organisatorische Ablauf noch festgelegt werden muss.
Buwog: Prozessauftakt wackelt
Der Prozessauftakt im Buwog-Prozess um Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser und Co ist für 12. Dezember geplant. Der Termin wackelt allerdings. Um Richterin Marion Hohenecker gibt es eine Zuständigkeitsfrage in einem anderen Verfahren, die sich auf den Buwog-Prozess auswirken könnte. Der Oberste Gerichtshof muss entscheiden.
(APA)
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