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Wiesn-Kellner Peter holt am 22.09.2013 an der Sch?nke eines Zeltes auf dem Oktoberfest in M?nchen (Bayern) 16 Ma§ Bier ab. Die Wiesn findet in diesem Jahr vom 21.09. bis 06.10.2013 statt. Foto: Andreas Gebert/dpa +++(c) dpa - Bildfunk+++
Veröffentlicht: 25. August 2015 13:59 Uhr
Bier darf nicht als "bekömmlich" beworben werden. Das hat das Landgericht Ravensburg am Dienstag entschieden. Eine solche Werbung verstoße gegen eine Verordnung der Europäischen Gemeinschaft, die gesundheitsbezogene Angaben zu Bier verbiete, hieß es zur Begründung.
Die Brauerei Härle aus Leutkirch in Baden-Württemberg hatte einige ihrer Biersorten mit dem Begriff "bekömmlich" angepriesen. Der Berliner Verband Sozialer Wettbewerb (VSW) fand, dass der Begriff die Gefahren des Trinkens von Alkohol verschweigt, und untersagte per einstweiliger Verfügung die Werbung mit dem Begriff. Diese Anordnung bestätigte nun das Landgericht Ravensburg.
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