Die Kläger wollen erreichen, dass das Gericht die deutsche Regierung per einstweiliger Anordnung dazu verpflichtet, bei den entscheidenden Abstimmungen im EU-Ministerrat am 18. Oktober mit Nein zu stimmen. Das Urteil soll am Donnerstag verkündet werden.
Kommt CETA oder nicht?
Die CETA-Gegner halten das Abkommen für verfassungswidrig, weil es aus ihrer Sicht demokratische Prinzipien untergräbt und den Umwelt- und Verbraucherschutz schwächt. Sie befürchten, dass die EU noch vor der Zustimmung des Deutschen Bundestags Fakten schafft. Denn Teile des Abkommens sollen schon vorher angewandt werden. Die Karlsruher Richter klären zunächst nur, ob dadurch nicht wiedergutzumachende Nachteile entstünden. Über die Verfassungsbeschwerden wird erst später entschieden - es sei denn, das Gericht erklärt sie direkt für unzulässig oder offensichtlich unbegründet.
(APA/dpa)
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