Im Folgenden die wichtigsten der - laut Rechtskomitee Lambda - insgesamt 29 Unterschiede der beiden Rechtsinstitute, die auf eine etwas lockerere Bindung bei der Eingetragenen Partnerschaft hinauslaufen. Ursprünglich waren es rund 70 (darunter ein Verbot der gemeinsamen Adoption von Kindern), die durch eine Vielzahl an Klagen reduziert wurden:
Mindestalter: Die EP darf erst mit 18 Jahren eingegangen werden, die Ehe unter bestimmten Voraussetzungen schon ab 16.
Verlöbnis: Gibt es bei der EP nicht.
Treue: Bei der EP existiert keine Pflicht zur Treue, sondern zur "Vertrauensbeziehung".
Verschuldensscheidung: Die EP kennt hier weniger Tatbestände als die Ehe.
Scheidungsfristen: Im Falle unheilbarer Zerrüttung gilt bei der EP eine dreijährige Frist für eine einseitige Auflösung. Bei der Ehe beträgt die Frist in Härtefällen bis zu sechs Jahre. Außerdem gilt hier eine niedrigere Unterhaltspflicht.
(APA)
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