Konkret befürchten die beiden Kläger, dass ihr Wald durch den HCB-Ausstoß geschädigt wurde. Da Hexachlorbenzol als Fungizid eingesetzt wurde, könne es auch das Pilzgeflecht im Waldboden schädigen, so Anwalt Wolfgang List in einer Aussendung. Die Bäume könnten geschädigt werden, wenn die sogenannten Mykorrhiza-Pilze betroffen sind, denn dieses Pilzsystem ist mit den Feinwurzeln von Bäumen in Kontakt. Die Versorgung mit Wasser und Nährstoffen könnte nicht mehr so gut funktionieren, wenn das Myzel geschädigt ist.
Beim beklagten Wietersdorfer Zementwerk ist die Klage bis Freitag noch nicht eingegangen: "Wir haben sie selbst noch nicht zugestellt bekommen", sagte Wietersdorfer-Sprecherin Michaela Hebein. Die von Wietersdorfer beauftragten Gutachter hätten jedoch festgestellt, dass keine Waldschäden durch den HCB-Skandal zu befürchten seien.
Die Republik wird laut Aussendung als Haftungsträgerin für den Landeshauptmann von Kärnten als Organ der mittelbaren Bundesverwaltung beklagt. Der Landeshauptmann habe bei der Bescheiderstellung "als Aufsichtsbehörde vollkommen versagt", so List mit Bezug auf einem Bescheid aus dem Jahr 2010. Wietersdorfer sei die "unmittelbare Schädigerin", die Donau Chemie habe "wissentlich kontaminierten Abfall" geliefert. Neben den beiden ersten Klagen kündigte List zahlreiche weitere Verfahren an. Diese werden von dem Prozessfinanzierer "AdvoFin Prozessfinanzierung AG" finanziert und unterstützt.
Bei der Staatsanwaltschaft Klagenfurt läuft unterdessen noch das Ermittlungsverfahren zu den strafrechtlichen Aspekten des HCB-Skandals. Wie STA-Sprecherin Tina Frimmel-Hesse auf APA-Anfrage sagte, werde sich hier bis Ende September aber nichts tun: "Dann sollte ein neuer Bericht mit zusätzlichen Zeugeneinvernahmen bei uns einlangen."
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