"Diese Zweifel muss die Kommission als Hüterin der Verträge nun in einem Vertragsverletzungsverfahren klären, wenn nötig vor dem Europäischen Gerichtshof", sagte Juncker der "Süddeutschen Zeitung" (Montag). Die Nicht-Diskriminierung sei ein fundamentales Vertragsprinzip.
EU ortet Benachteiligung von Ausländern
Brüssel hatte bereits zuvor angekündigt, die für 2016 angekündigte Maut genau zu prüfen. Denn die Abgabe zahlen letztlich nur ausländische Fahrer, Deutsche sollen ihr Geld über eine Senkung der Kfz-Steuer zurückbekommen. Das EU-Recht untersagt aber die Benachteiligung von Ausländern.
Inländer zahlen künftig für deutsche Autobahnen und Bundesstraßen eine Jahresmaut, die nach Größe und Umweltfreundlichkeit des Autos gestaffelt ist, im Schnitt 74 Euro. Ausländer sind nur auf Autobahnen mautpflichtig, für sie gibt es auch eine Zehn-Tages- oder eine Zwei-Monats-Maut.
Deutschland will Maut ab 2016 einführen
Da EU-Vertragsverletzungsverfahren meist länger als ein Jahr dauern, wird damit gerechnet, dass die deutsche Regierung an ihrem Plan der Einführung der Maut 2016 festhält. In Österreich und anderen Nachbarländern sorgen die deutschen Pläne seit Monaten für massive Kritik.
(APA)
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