Die österreichische Regierung müsse diese Angelegenheit mit dem EU-Parlament diskutieren, sagte der Sprecher. Dieses agiere unabhängig und auf der Basis des juristischen Dienstes. Ungarn hatte zuvor bereits deswegen rechtliche Schritte angekündigt.
Das EU-Parlament hatte am vergangenen Mittwoch in Straßburg ein Verfahren gegen Ungarn nach Artikel 7 des EU-Vertrags eingeleitet, das bis zum Entzug von Stimmrechten auf europäischer Ebene führen kann. Nötig war dafür eine Zwei-Drittel-Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Sie kam aus Sicht des EU-Parlaments zusammen, indem 488 EU-Mandatare dafür stimmten. 197 Parlamentarier waren dagegen und 48 enthielten sich.
Ungarn argumentiert, dass die erforderliche Zwei-Drittel-Mehrheit nicht erreicht wurden, weil die 48 Enthaltungen hätten berücksichtigt werden müssen. Nach dieser Rechnung hätten nur knapp 65 Prozent für das Verfahren gestimmt - es wäre damit kein rechtsgültiger Beschluss zustande gekommen.
Der EU-Vertrag sieht vor, dass das Artikel-7-Verfahren vom Europaparlament mit absoluter Mehrheit aller seiner Mitglieder und zwei Drittel der abgegebenen Stimmen eingeleitet wird.
(APA)
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