"Parkt man falsch, lässt sich einen Parkplatz reservieren oder behindert durch Warten auf einen Parkplatz den Verkehr, kann das teuer werden", warnt ÖAMTC-Chefjurist Martin Hoffer.
Beim Warten Verkehrsfluss nicht behindern
Beobachtet man, wie ein Lenker ins Auto steigt und vermutet dessen Wegfahren, kann man nur auf ein zügiges Freimachen des Parkplatzes hoffen. "Durch das Warten sollte man aber den Verkehrsfluss nicht behindern", sagt Hoffer. "Wenn der Ausparkversuch zu lange dauert, muss man daher weiterfahren. Sonst drohen auch dafür Strafen bis zu 726 Euro."
Ausweichen auf Behindertenparkplätze
Einige Autofahrer weichen nach vergeblicher Suche auf Behindertenparkplätze aus. "Bei unberechtigtem Nutzen drohen jedoch Verwaltungsstrafen von erfahrungsgemäß 100 bis 200 Euro – maximal sogar bis zu 726 Euro", so der Experte. "Hinzu kommen die Kosten für die Abschleppung: Bis zu 300 Euro." Auch das Freihalten von Parklücken, beispielsweise durch Beifahrer, auf öffentlichen Flächen ist verboten und kann eine Strafe von bis zu 726 Euro nach sich ziehen.
Falschparken: Bestimmungen beachten
Auf Parkplätzen bei Einkaufszentren müssen übrigens immer die Bestimmungen der jeweiligen privaten Parkplatzbetreiber eingehalten werden. "Wird gegen die vorgegebene Parkordnung verstoßen, drohen Besitzstörungsklagen vor Gericht", gibt der ÖAMTC-Chefjurist zu bedenken.
Fahrer gereizt bei Parkplatzsuche
"Je länger man einen Parkplatz sucht, umso stärker ist man gereizt. Die Frustration steigt, aggressives und sozial unfreundliches Verhalten kann die Folge sein", weiß ÖAMTC-Verkehrspsychologin Marion Seidenberger. Trotzdem gilt es, so entspannt und kooperativ wie möglich unterwegs zu sein. Damit können Unfälle und Konflikte auf der Straße vermieden werden.
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