Auch die Fluglinie Austrian Airlines bestätigte auf APA-Anfrage, die Daten zu den Flügen nicht mehr ans Bundeskriminalamt weiterzuleiten. Grundsätzlich gilt die Vorratsdatenspeicherung für Flüge nur zwischen der EU und Drittstaaten. Allerdings konnte das Innenministerium die Speicherung der Fluggastdaten auch auf Flüge innerhalb der EU ausdehnen, was 2018 unter Türkis-Blau und dem Ressortchef Herbert Kickl (FPÖ) auch geschah.
Zuletzt hatte Innenminister Karl Nehammer (ÖVP) die Fluggastdaten-Speicherung für innereuropäische Flüge im Februar bis Mitte Juni verlängert.
Österreich verlängert Verordnung nicht
Eine weitere Verlängerung der innereuropäischen Fluggastdaten-Speicherung über den 16. Juni gab es nun nicht, bestätigte auch das Innenministerium auf APA-Anfrage. Damit hat man auch bei Austrian die Weitergabe der Daten eingestellt.
Weiter gesammelt werden jedoch Informationen zu Flügen zwischen der EU und Drittstaaten. Die Fluggastdatenzentralstelle hat im Vorjahr von den Fluglinien Daten von 36.657.405 Passagieren übermittelt bekommen und verarbeitet.
Fluggastdaten-Speicherung immer wieder kritisiert
Eine Begründung für das Auslaufen der europäischen Fluggastdaten-Speicherung nannte das Innenministerium nicht. Kritik an der über die europäischen Vorgaben hinaus gehenden Maßnahme war immer wieder von den NEOS und Datenschutzorganisationen gekommen.
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