Damit ist Richterin Marion Hohenecker weiterhin als Vorsitzende des Schöffensenats für die Verhandlung des Falls zuständig. Die Nichtigkeitsbeschwerde der Generalprokuratur zur Wahrung des Gesetzes, die sich für eine Zuständigkeitsänderung in einem quasi verbundenen Fall aussprach, wurde vom OGH verworfen.
Grasser-Anwalt will nicht aufgeben
Die Verteidiger der Angeklagten geben sich noch nicht geschlagen. "Schauen Sie sich das an", meinte Grasser-Anwalt Manfred Ainedter heute mit Verweis auf morgen.
Er werde, wie schon angekündigt, aufgrund der angeblich Grasser-kritischen Tweets des Ehemannes von Richterin Marion Hohenecker einen Befangenheitsantrag stellen - und damit nicht alleine sein. "Da werden noch andere Anträge kommen", so Ainedter, nachdem der Richtersenat die Nichtigkeitsbeschwerde der Generalprokuratur abgewiesen hatte. Er sehe jedenfalls den Prozessstart morgen gelassen.
(APA)
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