Damit eine NGO künftig Parteienstellung in einem UVP-Verfahren erhält, muss der Verein aus mindestens 100 Mitgliedern bestehen, ein Verband muss mindestens fünf Mitgliedsvereine umfassen. Die Mitgliederzahl könne von einem Notar oder Wirtschaftsprüfer beglaubigt werden, hat Umweltministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP) angekündigt. Ursprünglich stand eine Veröffentlichung der Mitglieder des Vereins mit Name und Anschrift im Raum.
Greenpeace: "Engagierte Menschen mundtot machen"
Der Abänderungsantrag sei ein gezielter Versuch, "engagierte Menschen mundtot zu machen", warf Greenpeace der Regierung vor. "Zuerst wurde der Abänderungsantrag überfallsartig eingebracht und an der Begutachtung vorbeigeschleust. Jetzt soll dieser Frontalangriff auf den Umweltschutz im Parlament an das Ende der Sitzung verräumt und einfach durchgewunken werden", kritisierte Greenpeace-Sprecher Lukas Hammer.
Mitglieder-Grenze verstoße gegen EU-Recht
Laut Umweltorganisation Global 2000 sei nicht die Mitglieder-Zahl das Problem, "sondern dass eine willkürliche Grenze eindeutig EU-rechtswidrig ist und damit ein Gesetz beschlossen wird, dass zu Rechtsunsicherheit in Österreich führen wird", argumentierte Leonore Gewessler, Geschäftsführerin der NGO. 2009 habe der Europäische Gerichtshof in einem Urteil gegen Schweden zur UVP-Richtlinie eindeutig klargestellt, dass eine alleinige 100-Mitglieder-Grenze für die Anerkennung zur Parteienstellung von Umweltschutzorganisationen nicht mit den Zielen der UVP-Richtlinie zu vereinen ist.
(APA)
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