In Klammer findet ihr die Zahl der Volksabstimmungen seit 1945 bzw. der Demokratisierung.
BELGIEN (1) - Keine direktdemokratische Verfahren, weil eine Spaltung des Landes befürchtet wird; bisher einzige Volksabstimmung über Beibehaltung der Monarchie im Jahr 1950.
BULGARIEN (5) - Referendum auf Antrag von 400.000 Wählern, für Gültigkeit ist Beteiligung in Höhe der letzten Wahlbeteiligung erforderlich; Themen: Atomkraft (2013), Parteienfinanzierung und Wahlsystem (2016); alle an Quorum gescheitert.
DÄNEMARK (19) - Referendum auf Antrag eines Drittels der Parlamentsabgeordneten, erst einmal eingesetzt; alle Verfassungsänderungen und die meisten EU-Verträge müssen einer Volksabstimmung unterzogen werden; Maastricht-Vertrag (1993) erst im zweiten Anlauf ratifiziert, Euro-Beitritt (2000) und engere Polizeikooperation (2015) abgelehnt.
Keine Volksabstimmungen in Deutschland
DEUTSCHLAND (0) - Grundgesetz sieht Volksabstimmung nur bei Gebietsänderungen vor; einziges EU-Land, in dem seit dem Zweiten Weltkrieg noch überhaupt keine Volksabstimmung auf gesamtstaatlicher Ebene stattgefunden hat, dafür rege Praxis auf Länderebene.
ESTLAND (4) - Referendum kann nur vom Parlament ausgeschrieben werden; Voten über Unabhängigkeit (1991), Verfassung (1992) und EU-Beitritt (1994).
FINNLAND (1) - Referendum kann nur vom Parlament ausgeschrieben werden; bisher nur Volksabstimmung über EU-Beitritt 1994.
FRANKREICH (14) - Republiksgründer Charles de Gaulle machte das Referendum zum Machtmittel des Präsidenten; Themen: Verfassung (1958), Direktwahl des Präsidenten (1962), EG-Erweiterung (1972), Maastricht-Vertrag (1992); seit dem Debakel beim EU-Verfassungsreferendum im Jahr 2005 nicht mehr eingesetzt.
GRIECHENLAND (2) - Nur das Parlament darf Volksabstimmungen ansetzen; Themen: Monarchie (1974) und Sparauflagen der Geldgeber (2015); Besonderheit: In beiden Fällen agierten die Machthaber erfolgreich für ein "Nein".
GROSSBRITANNIEN (2) - Referendum nur auf Beschluss des Parlaments; zwei Voten über Verbleib in der Europäischen Gemeinschaft bzw. Union (1975 und "Brexit"-Abstimmung 2016); dazu kommen mehrere wichtige Referenden auf regionaler Ebene, etwa das schottische Unabhängigkeitsreferendum 2014.
Italien Spitzenreiter in der EU
IRLAND (38) - Jede Verfassungsänderung muss einer Volksabstimmung unterzogen werden, darunter auch alle EU-Verträge; Themen (Auswahl): Wahlrecht (1959), Abtreibung (1983/1992/2002), Ehescheidung (1986/1995), Todesstrafe (2011), Homo-Ehe (2015); EU-Verträge von Nizza (2001/2002) und Lissabon (2008/2009) wurden jeweils erst im zweiten Anlauf angekommen.
ITALIEN (73) - Referendum auf Antrag von 500.000 Wählern oder fünf Regionen; Beteiligungsquorum 50 Prozent; massiv von Oppositionsparteien genutzt, Themen (Auswahl): Ehescheidung (1974), Jagd (1990), Wahlreform (1991/1993/1999), Hausarrest für Mafiosi (1995), Wasserprivatisierung (2011); Anfang der 1990er Jahre führten Wahlrechtsreferenden zum Zusammenbruch des korrupten Parteiensystems, in den vergangenen zwei Jahrzehnten scheiterten fast alle Referenden am Beteiligungsquorum von 50 Prozent.
KROATIEN (4) - Referendum auf Antrag von zehn Prozent der Wähler; katholische Aktivisten setzten Verbot der Homo-Ehe durch (2013).
LETTLAND (10) - Referendum auf Antrag von zehn Prozent der Wähler; Beteiligungsquorum: Hälfte der letzten Wahlbeteiligung; Vorstoß zu Aufhebung von Pensionsreform scheiterte an zu geringer Beteiligung (1999), Initiative für Aufwertung des Russischen zur zweiten Staatssprache wurde von Lettenparteien klar abgelehnt (2012).
LITAUEN (21) - Referendum auf Antrag von 350.000 Wählern; Themen (Auswahl): Privatisierung (1994), Atomkraftwerke (2008/2012), Verkleinerung des Parlaments (1996); fast alle Vorstöße an hohen Quoren (bei Verfassungsmaterien müssen sogar 50 Prozent aller Wähler mit Ja stimmen) gescheitert.
Nur drei Volksabstimmungen in Österreich
LUXEMBURG (4) - Referendum nur auf Beschluss des Parlaments; Vorschlag der Mitte-Links-Regierung für Einführung von Ausländerwahlrecht (2015) klar verworfen.
MALTA (5) - Referendum auf Antrag von zehn Prozent der Wähler (seit Ende der 1990er Jahre), davor nur auf Parlamentsbeschluss; Ehescheidung (2011) gegen Willen der damals regierenden Konservativen durchgesetzt.
NIEDERLANDE (2) - Referendum auf Antrag von 300.000 Wählern, Beteiligungsquorum 30 Prozent; Abstimmungen über EU-Verfassung (2005) und EU-Ukraine-Abkommen (2016) gingen jeweils klar gegen den Willen der dominierenden Parteien aus.
ÖSTERREICH (3) - Referenden können nur von Parlamentsmehrheit angesetzt werden, bei Gesamtänderung der Verfassung ist eine Volksabstimmung vorgeschrieben (EU-Beitrittsreferendum 1994); Weitere Themen: Volksabstimmung Atomkraft (1978), Volksbefragung Wehrpflicht (2013); Kanzlerpartei zog jeweils den Kürzeren.
POLEN (10) - Referenden auf Beschluss der Parlamentsmehrheit oder des Präsidenten (mit Zustimmung der zweiten Parlamentskammer), Beteiligungsquorum 50 Prozent; Themen (Auswahl): Privatisierung (1996), Mehrheitswahlrecht (2015); Quorum nur bei EU-Beitrittsreferendum 2003 knapp erreicht.
PORTUGAL (3) - Referenden auf Beschluss der Parlamentsmehrheit, Beteiligungsquorum 50 Prozent; Themen: Regionalisierung (1998) und Fristenlösung (1998, 2007).
22 Abstimmungen in Slowenien
RUMÄNIEN (7) - Referenden werden vom Präsidenten angesetzt und sind für jede Verfassungsänderung vorgeschrieben; Beteiligungsquorum 50 Prozent; Themen (Auswahl): Wahlrecht (2007), Einkammerparlament (2009); Regierung scheiterte zwei Mal mit dem Versuch, den Präsidenten per Volksabstimmung abzusetzen.
SLOWAKEI (18) - Referenden auf Antrag von 350.000 Wählern; Beteiligungsquorum 50 Prozent; Themen (Auswahl): NATO-Beitritt (1997), Privatisierungsverbot (1998), Neuwahlen (2000/2004), Abschaffung der Rundfunkgebühren (2010), Verbot der Homo-Ehe (2015); Quorum nur bei EU-Beitrittsreferendum 2003 knapp erreicht.
SLOWENIEN (22) - Vetoreferendum gegen Gesetze auf Antrag von 40.000 Wählern; Nein-Mehrheit muss 20 Prozent der Wahlberechtigten ausmachen; Themen (Auswahl): Kraftwerksbau (1999), Sonntagsöffnung (2003), Rundfunkgesetz (2005/2010), Grenzabkommen mit Kroatien (2010), Pensionsreform (2011), Homo-Ehe (2012/2015); in großer Mehrzahl der Fälle verlor die Regierungsseite.
SPANIEN (3) - Referendum auf Beschluss des Parlaments bzw. auf Verlangen einer parlamentarischen Minderheit bei Verfassungsfragen; Themen: Verfassung (1978), NATO-Beitritt (1986), EU-Verfassung (2005).
SCHWEDEN (5) - Referendum nur auf Beschluss des Parlaments; Themen (Auswahl): Pensionen (1957), Atomkraft (1980), Euro-Beitritt 2003 abgelehnt.
TSCHECHIEN (1) - Sondergesetz ermöglichte EU-Beitrittsreferendum 2003; kürzlich abgewählte Mitte-Links-Regierung plante Einführung des Referendum auf Antrag von 250.000 Bürgern, blieb damit aber im Parlament ohne die erforderliche Verfassungsmehrheit.
UNGARN (13) - Referendum auf Antrag von 200.000 Wählern; zahlreiche Ausnahmetatbestände und seit 2011 ein Beteiligungsquorum von 50 Prozent; Kampagne gegen Studien- und Ambulanzgebühren (2008) schuf Basis für Wahlsieg von Viktor Orban im Jahr 2010, der die oppositionellen Volksrechte beschnitt und auf umstrittene Referenden mit Suggestivfragen (EU-Flüchtlingsquoten 2016) setzt.
ZYPERN (1) - Referendum nur auf Beschluss des Parlaments; bisher einziges Votum 2004 über UNO-Wiedervereinigungsplan für die geteilte Insel.
(APA)
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