„Die Beschäftigten arbeiten, wie die Wirtschaftsdaten zeigen, sehr hart und produktiv. Deshalb steht ihnen die Erholung zu. Die Arbeitnehmer sollten den Urlaub im eigenen Interesse wirklich beanspruchen und verbrauchen. Denn Urlaub trägt wesentlich zur Lebensqualität, zum Ausgleich und zur Gesundheit bei“, so der oberösterreichische AK-Präsident Johann Kalliauer.
Verjährung von Urlaub
Wenn man seinen Urlaub nicht innerhalb seines Urlaubsjahres aufgebraucht hat, besteht die Gefahr, dass dieser verjährt. Die Experten der AK informieren: "Ja, der Urlaub verjährt grundsätzlich zwei Jahre nach Ende des Urlaubsjahres, in dem er entstanden ist. Das heißt: Unbedingt darauf achten, dass man nie mehr als drei Jahresurlaube offen hat – der darüber hinausgehende Urlaub wäre schon verjährt." Es ist sinnvoll, seinen verbrauchten Urlaub im Auge zu behalten und aufzuschreiben. Jeder verbrauchte Urlaubstag, so die AK, wird auf den ältesten noch offenen Urlaub gerechnet.
Urlaubsanspruch
Der Urlaubsanspruch ist gesetztlich geregelt. Jeder Arbeitnehmer und jeder Lehrling in Österreich hat Anspruch auf bezahlten Urlaub. In der Regel stehen fünf Wochen (30 Werktage), nach 25 Dienstjahren, sechs Wochen (36 Werktage) zu Verfügung. Der Urlaubsanspruch beginnt mit Diensteintritt. Die AK informiert darüber, dass man nach nach etwa 13 Kalendertagen Anspruch auf einen Urlaubstag hat, nach zweieinhalb Monaten auf eine ganze Woche. Nach einem halben Jahr hat man einen Urlaubsanspruch in der vollen Höhe.
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