Die Geschworenen entschieden mit sechs zu zwei Stimmen auf Mord. Bei der Frau fiel das Ergebnis im gleichen Verhältnis für einen Schuldspruch aus. Erschwerend wirkten sich bei der Strafbemessung für den Mann das Zusammentreffen zweier Verbrechen mit einem Vergehen aus. Das Opfer sei wehr- und hilflos gewesen und habe keinerlei Chance gehabt, sagte die vorsitzende Richterin Andrea Humer. Daher sei mit einer empfindlichen Freiheitsstrafe vorzugehen gewesen. Milderungsgründe gab es keine.
Urteile sind rechtskräftig
Bei seiner ehemaligen Lebensgefährtin sei eine gewisse eingeschränkte Persönlichkeit und Abhängigkeit zum Erstangeklagten festzustellen gewesen. Es sei nicht zu erwarten, dass sie rückfällig werden könnte, so die Richterin. Die U-Haft von Februar bis August werde ihr angerechnet. Die Staatsanwältin verzichtete beim Urteil gegen den 31-Jährigen auf Rechtsmittel, zu jenem gegen die Kindesmutter gab sie keine Erklärung ab. Die Frau verzichtete auf Rechtsmittel, der Verteidiger des 31-Jährigen gab keine Erklärung ab. Damit sind die Urteile nicht rechtskräftig.
(APA)
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