Laut OLG-Beschluss darf die Bank Mitteilungen in der "Postbox", ihrem elektronischen Briefkasten, nicht nach drei Jahren löschen, sondern muss sie dauerhaft, sogar über die Vertragsdauer hinaus, zur Verfügung stellen. Auch hat das Gericht nicht akzeptiert, dass Zahlungsaufträge bis 14.30 Uhr eingehen müssen, damit sie noch am gleichen Tag als eingegangen gewertet werden.
Klauseln bei ING-DiBa nicht klar verständlich
"Da die einzige Geschäftsstelle der ING-DiBa um 19:00 Uhr schließt, wird hier mit einer Differenz von viereinhalb Stunden eindeutig nicht dem Gesetz entsprochen", schreibt der VKI in einer Aussendung am Donnerstag. Weitere Klauseln über die Mitteilung über die Änderung von Entgelten und Kontozinsen seien nicht klar verständlich und daher als unzulässig eingestuft worden.
(APA)
Kommentare