Der Sender bezog sich auf Aussagen von Teilnehmern einer geschlossenen Sitzung der Fraktionsklausur der rechts-nationalen Fidesz-Partei in Velence bei Budapest. Demnach soll Orban auch behauptet haben, dass der Ausgang der Abstimmung im Europaparlament darauf zurückzuführen sei, dass die deutsche Bundeskanzlerin Angela Merkel die Orban-Regierung "bestrafen" wollte.
Verfahren wegen systematischer Verstöße
Das Europaparlament hatte das Verfahren wegen systematischer Verstöße der Budapester Regierung gegen Prinzipien der Demokratie und Rechtsstaatlichkeit eingeleitet. Die dafür erforderliche Zweidrittelmehrheit war nur zustande gekommen, weil die EVP-Abgeordneten in deutlicher Mehrheit dafür gestimmt hatten.
Verfahren bedeutet auch Prestigeverlust
Das Verfahren, das am Ende zum Entzug der Stimmrechte Ungarns in den EU-Gremien führen könnte, liegt nun in den Händen der Staats- und Regierungschefs der Union. Für Sanktionen bestehen aber hohe Hürden, so etwa ein Einstimmigkeitsgebot - minus dem betroffenen Land - bei der letzten Abstimmung im Rat. Zugleich bedeutet die Einleitung eines Verfahrens wegen der Verletzung grundlegender Werte der EU einen Prestigeverlust für die Regierung des betreffenden Landes.
(APA/dpa)
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