Sobald das Gesetzespaket beschlossen und im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde, will die SPÖ deshalb über ihre Abgeordneten im Bundesrat - dort stellen die Roten das für eine Verfassungsklage notwendige Drittel aller Abgeordneten - den Verfassungsgerichtshof einschalten. Die SPÖ verweist darauf, dass das Höchstgericht 2003 schon einmal die Hauptverbandsreform einer ÖVP-FPÖ-Regierung aufgehoben hat.
Der Gesetzesentwurf der Regierung zeige deutlich, dass den Krankenkassen in Zukunft Geld entzogen werde. "Dieses Geld fehlt am Ende bei der medizinischen Behandlung von Patienten, die künftig weniger von ihrer Krankenkasse bekommen werden und zusätzlich aus ihrer eigenen Tasche zahlen müssen", erklärte SPÖ-Gesundheitssprecherin Pamela Rendi-Wagner in der "Krone".
(APA)
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