Die Staatsanwaltschaft begründete ihren Schritt u.a. damit, dass "infolge der durch Teile der Prozessbeobachter während der Urteilsverkündung lautstark geäußerten Beschimpfungen und Proteste die Begründung durch die Vorsitzende des Schöffensenates in wesentlichen Teilen nicht zu hören war. Zur Klärung der Frage, ob die (Teil-)Freisprüche, die Nichtannahme von Qualifikationen nach Paragraf 114 FPG und die Höhe der verhängten Strafen aus Sicht der Anklagebehörde nachvollziehbar und allenfalls die Ausführung des Rechtsmittels geboten ist, ist die Prüfung der schriftlichen Urteilsausfertigung erforderlich".
In Wiener Neustadt waren seit März acht Asylwerber aus Afghanistan, Pakistan und Indien, darunter einstige Asyl-Aktivisten in Wien, wegen Schlepperei im Rahmen einer kriminellen Organisation vor Gericht gestanden. Das Verfahren endete mit sieben Schuldsprüchen und einem Freispruch. Die vorsitzende Richterin verhängte teilbedingte Freiheitsstrafen von sieben bis 28 Monaten. Alle Verurteilten haben den unbedingten Teil der Strafen bereits durch die U-Haft verbüßt. Von einem Gutteil der angeklagt gewesenen Fakten wurden sie freigesprochen.
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