Forsthuber, der als Präsident des Wiener Straflandesgericht dem größten Gericht des Landes vorsteht, wies am Mittwoch in seiner Funktion als Standesvertreter auf eine "mehrfache Verletzung von Persönlichkeitsrechten" hin, sollte es zu einer Live-Übertragung von Urteilsverkündungen kommen. Selbst eine zeitversetzte Ausstrahlung sei mit einem Eingriff in die Privatsphäre von Angeklagten, vor allem aber von Opfern strafbarer Handlungen verbunden.
"Gericht ist keine Show"
"Viele Medien werden meist nur kurze Passagen der Verkündung senden, was zu einer inhaltlichen Verzerrung und einem Herausreißen aus dem Zusammenhang führen wird", warnte Forsthuber darüber hinaus. Und weiter: "Letztlich vermittelt die Internet- oder TV-Übertragung der Urteilsverkündung in spektakulären Strafverfahren noch mehr als die Live-Ticker den falschen Eindruck einer 'Bühne' oder 'Show'."
Zulassung dem zuständigen Gericht übertragen
Dass das Justizministerium die Entscheidung über die Zulassung einer Übertragung im Einzelfall dem jeweils zuständigen Gericht überlassen will, "bedeutet bloß eine zusätzliche Belastung der Organe der Rechtsprechung", betonte Forsthuber in seiner Stellungnahme. Für den Obmann der Fachgruppe Strafrecht wäre der Justizminister gut beraten, seine Idee zu begraben: "Der Druck auf den Richter, der letztlich das Urteil für den Medienkonsumenten, der der Verhandlung bzw. dem Beweisverfahren gar nicht beigewohnt hat, verkünden soll, aber auch die Beeinträchtigung der Urteilsverkündung durch das Gedränge von Kameraleuten sind dem Ansehen der Justiz eher abträglich."
(APA)
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