Der Rechtsanwalt Gerhard Rothner und der als Auskunftsperson eingeladene Universitätsprofessor Meinhard Lukas bewerteten im Lenkungsausschuss das Gutachten. Demnach sei kein höherer Schaden der BAWAG als 200 Mio. Euro belegt. "Steuergeld kann nur eingesetzt werden, um einen tatsächlichen Schaden zu ersetzen. Es kann daher in Vergleichsverhandlungen nur darum gehen, den Schaden von 200 Mio. Euro aufzuteilen", stellte Luger fest. Er griff damit die Empfehlung von Lukas auf, sich bei 100 Mio. Euro zu vergleichen.
Luger strebt eine "wirtschaftliche Lösung" an. Der sich aus dem Gutachten ergebende Schaden biete dafür erstmals eine reale Basis. Auch wenn sich am Rechtsstandpunkt der Stadt Linz nichts verändert habe, solle ein jahrelanges Weiterprozessieren vermieden werden", begründete Luger sein Angebot. In der vergangenen Woche hat er den von der BAWAG bezifferten Streitwert inklusive Verzugszinsen von 616,9 Mio. Euro als "abstrus" bezeichnet.
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